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Kostenübernahme

Da es für die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz keine sogenannte „Kassenzulassung“ gibt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Therapie-Kosten nicht.

Private Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Therapiekosten (anteilig bis ganz).
Als Mitglieder vom Verband freier Psychotherapeuten haben wir zum Beispiel die Möglichkeit mit der Continentale-Versicherung abzurechnen. Weiter bieten auch entsprechende Zusatzversicherungen diese Möglichkeit. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.

Das Abklären der Kassenfinanzierung obliegt Ihnen, wir unterstützen Sie jedoch bei Bedarf gerne.

Die Übernahme Ihrer Kosten durch private Krankenkassen ist nur bei einer psychotherapeutischen Behandlung möglich. Paartherapie-Sitzungen und Seminare werden nicht übernommen.

Vorteile einer privaten Therapie

Keine langen Wartezeiten

Aufgrund der aktuellen Überlastung der kassenärztlichen Psychotherapeuten ist eine zeitnahe therapeutische Versorgung erschwert. Unsere Leistungen werden in der Regel zwar nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, jedoch können wir sehr schnell Termine vergeben und Krisenintervention leisten.

Überbrückung bis zu einer kassenfinanzierten Therapie

Bis zum Beginn einer Krankenkassen-finanzierten Psychotherapie können Sie bei uns eine überbrückende Therapie in Anspruch nehmen und somit zeitnah Unterstützung erhalten.
Als Heilpraktiker Psychotherapie sind wir nicht befugt Sie medikamentös zu unterstützen, jedoch ist es bei Bedarf möglich diesbezüglich Ihren Hausarzt hinzu zu ziehen.

Flexiblere Rahmenbedingungen und Methodenvielfalt

Als Selbstzahler sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Dauer, Anzahl und Frequenz der Therapiestunden, gebunden. Darüber hinaus sind Sie frei andere Methoden wahrzunehmen als die von den Krankenkassen anerkannten Richtlinienverfahren.

Die Psychotherapie wird nicht aktenkundig

Für viele Berufe im öffentlichen Dienst oder Staatsdienst ist eine Psychotherapie leider noch ein Problem. Wir halten uns streng an die Schweigepflicht und geben keine Daten an Krankenkassen weiter. Solange Sie Ihre Informationen nicht an Ihre Krankenkasse weiterleiten, wird die Behandlung daher nicht aktenkundig.